AGB

1. Vertragsabschluss
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle unsere Vertragsabschlüsse, auch für zukünftige, ausschließlich. Sie werden von Auftraggeber in Bestellformularen oder Bestellschreiben, spätestens durch Annahme der Lieferung, anerkannt. Abweichenden Verkaufsbedingungen des Auftraggebers wird hierm. ausdrücklich und endgültig widersprochen.
Sämtliche Verträge mit unseren Auftraggebern werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, die auch zugleich mit der Rechnungsstellung erfolgen kann, wirksam.
Unsere Angebote und Preislisten sind freibleibend unter dem Vorbehalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.
Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Preise
Unsere Preise gelten, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, ab unserem Lager Bad Rappenau ohne Verpackungs- und Versandkosten. Zu den Preisen kommt die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzu. Ab einem Auftrag von 250,- € netto erfolgt Lieferung frei Haus.
Den vereinbarten oder in Preislisten enthaltenen Preisen liegen die derzeit für uns gültigen Einkaufspreise, Lohn- und Gehaltstarife, Zölle und Frachtkosten zugrunde. Liegt zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin (bei Abrufaufträgen ist der vereinbarte Zeitpunkt der jeweiligen Teillieferung maßgebend) ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, behalten wir uns für den Fall der Erhöhung vorgenannter Kosten eine dieser Erhöhung angemessene Erhöhung des Lieferpreises vor.
Für Sonderleistungen werden Preise besonders berechnet.
Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen der Ware während der Lieferzeit vor, soweit die Ware und deren Aussehen dadurch für den Auftraggeber keine unzumutbaren Änderungen erfährt. Im übrigen verstehen sich alle Mengen-, Maßangaben und ähnliche Merkmale mit den handelsüblichen Toleranzen.

3. Erfüllung, Gefahrtragung und Leistungsstörung
Wir liefern, sofern nichts anderes vereinbart ist, unfrei und unversichert ab Lager Bad Rappenau. Wir können, auf ausdrückliches Verlangen des Auftraggebers, die Ware auf Rechnung des Auftraggebers gegen Transportschäden versichern.
Die Gefahr geht vom Tage der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
Bei Transportschäden hat der Auftraggeber unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei der zuständigen Stelle zu veranlassen, da andernfalls Ansprüche gegen den mit dem Transport Beauftragten sowie gegen eine Versicherung entfallen könnten.
Werden Herstellung oder Lieferung der bestellten Ware vorübergehend übermäßig erschwert oder vorübergehend unmöglich, so etwa in Fällen höherer Gewalt oder von uns oder unseren Lieferanten nicht zu vertretenden behördlichen Maßnahmen, Betriebsstörungen und Streiks, so sind wir für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkungen von der Lieferverpflichtung befreit.
Wird die Ausführung eines Auftrags aus beim Auftraggeber liegenden Gründen für länger als 30 Kalendertage unterbrochen, sind wir berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen.

4. Lieferung
Unsere Lieferzeiten gelten ab Werk. Sie beginnen mit dem Tage der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Einzelheiten und bei Ausfuhr nicht vor Beibringung einer eventuell erforderlichen Importlizenz sowie Eröffnung eines eventuell vereinbarten Akkreditivs. In jedem Fall setzt die Einhaltung der Lieferzeit die Erfüllung der Vertragspflichten seitens des Auftraggebers voraus. Durch nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Auftraggebers verlängert sich die Lieferzeit in angemessener Weise.
Bei Nichteinhaltung von Lieferterminen kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm ein weiteres Festhalten am Vertrag unzumutbar geworden ist. Schadensersatzansprüche hieraus gegen uns sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung eine angemessene Zeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit er noch nicht erfüllt ist. Der höheren Gewalt stehen Umstände (zum Beispiel in der Rohstoffversorgung oder im Betrieb) gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Ansprüche auf Schadensersatz, Deckungskauf oder Nachlieferung sind ausgeschlossen.

5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle können wir, vorbehaltlich des Ersatzes weiteren Schadens, Verzugszinsen in nachgewiesener Höhe, zumindest aber in gesetzlicher Höhe geltend machen.
Diskontfähige Wechsel oder Schecks nehmen wir nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung und nur zahlungshalber an. Spesen und Kosten sind bei Übergabe des Wechsels oder Schecks sofort zu bezahlen. Wechsel und Schecks werden erst nach Eingang des Nettoerlöses und nur in Höhe desselben gutgeschrieben. Alle unsere Forderungen, unabhängig von einem etwaig vereinbarten/ herausgezogenen Zahlungsziel, werden sofort bei Zahlungseinstellung des Auftraggebers, oder wenn dieser die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt hat oder ein außergerichtliches oder gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren beginnt, fällig. Gleiches gilt bei einem Scheck- oder Wechselprotest oder anderen Umständen, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers zu beeinträchtigen. Wir können in diesem Falle auch sofortige Vorauszahlung bzw. Sicherheitsleistung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Desgleichen können wir die Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung von uns gelieferter Ware untersagen.
Stellt der Auftraggeber seine Zahlungen ein, gerät er in Konkurs oder strebt er ein Vergleichsverfahren an, so gelten alle von uns eingeräumten Rabatte, Bonifikationen und sonstige etwaige Vergünstigungen als nicht gewährt.

6. Aufrechnung
Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen und von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden, sowie Aufrechnung mit einer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderung sind ausgeschlossen.

7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zu Erfüllung aller Ansprüche aus der Geschäfts-verbindung, einschließlich Zinsen, Nebenforderungen und Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung, auch Kosten einer Intervention wegen einer Pfändung der gelieferten Ware durch Dritte vor. Schecks und Wechsel gelten erst mit der Einlösung als Zahlung. Solange wir noch der Aussteller- oder Indossantenhaftung aus einem im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung gegebenen Wechsel unterliegen, gelten unsere Ansprüche als nicht erfüllt.
Der Auftraggeber, sofern Wiederverkäufer, ist zu einer Verfügung über die gelieferte Ware nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen, für ihn regelmäßigen, Geschäfts-verkehrs berechtigt. Für diesen Fall tritt er schon jetzt alle seine zukünftigen Ansprüche gegenüber seinem Kunden aus der Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung, auch eine etwaige Saldoforderung aus einem vereinbarten Kontokorrent, desgleichen eine etwaige Forderung aus einer Vermietung der gelieferten Ware an uns ab. Bis auf weiteres ist der Auftraggeber zum Einzug der abgetretenen Forderung im eigenen Namen berechtigt.
Auf unser Verlangen hin ist der Auftraggeber verpflichtet, uns die Namen seiner Kunden, gegenüber denen er durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Ware Ansprüche erworben hat, sowie die von diesen geschuldeten Beträge mitzuteilen und uns insoweit Einsicht in seine Bücher und Rechnungen zu gewähren. Von einer etwaigen Pfändung der gelieferten Ware hat der Auftraggeber uns unverzüglich zu unterrichten. Wir sind auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der gelieferten Ware bzw. der Surrogate an uns zu verlangen. Wir sind ferne berechtigt, in derartigen Fällen zu verlangen, dass unser diesbezügliches Vorbehaltseigentum gesondert gelagert und gekennzeichnet wird.

8. Gewährleistung
Mängelrügen müssen bei offensichtlichen Mängeln unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware am Bestimmungsort bei uns eingehend, schriftlich oder mit Fax unter genauer Beschreibung geltend gemacht werden.
Mängelrügen wegen versteckter Mängel müssen unverzüglich nach deren Entdeckung unter genauer Beschreibung geltend gemacht werden.
Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen erfolgt die Gewährleistung unter Ausschluss weitergehender Ansprüche nach unserer Wahl durch uns oder in unserer Verantwortung durch einen Dritten durch Nachbesserung, durch Austausch eines Teils oder durch Ersatzlieferung des schadhaften Teils.
Wenn wir auf Gewährleistungsbasis nachbessern oder Teile ersetzen, so verlängert sich dadurch die Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand, der nachgebesserte oder in den das reparierte oder ersetzte Teil eingebaut wurde, nicht. Für die Reparatur oder das ersetzte oder reparierte Teil leisten wir eine Gewähr dahin, dass es nach unserer Wahl wiederum repariert oder ersetzt wird.
Haben wir uns neben der Lieferung zur Montage verpflichtet, gilt unsere Leistung als abgenommen und genehmigt, wenn offensichtliche oder bei der Abnahmeuntersuchung festgestellte Mängel nicht in einem von beiden Vertragspartnern zu unterzeichnenden Abnahmeprotokoll, bei Fehlen eines Abnahmeprotokolls nicht spätestens nach Ablauf von 12 Werktagen nach von uns mitgeteiltem Ende der Montage uns gegenüber gerügt werden.
Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die Ware ohne unsere Zustimmung von dritter Seite verändert oder wenn Fremdteile eingebaut werden, es sei denn, dass ein vom Auftraggeber gerügter Mangel nachweislich nicht dadurch verursacht wurde.
Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren nach der gesetzlichen Regelung (2 Jahre nach Erhalt der Ware).
Kosten, die uns durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, insbesondere Reisekosten, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

9. Nichtabnahme
Nimmt der Auftraggeber eine Lieferung nicht innerhalb angemessener Frist nach mitgeteilter Fertigstellung oder nach unserer Anzeige der Bereitstellung ab, erteilt er keine Versandvorschriften oder verweigert er die Annahme einer Lieferung oder Leistung oder ist ein Versand aus von uns nicht zu vertretenden Gründen länger als ein Monat nach vereinbarter Lieferzeit nicht möglich, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, die Ware auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers entweder bei einem Spediteur einzulagern oder bei uns selbst auf Lager zu nehmen. Letzterenfalls steht uns ein Betrag in Höhe von 75 % der Lagerkosten eines Spediteurs zu.
Unter den vorgenannten Voraussetzungen oder wenn der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen oder der Leistung einer vereinbarten Sicherheit länger als zwei Wochen in Verzug gerät, sind wir nach vorangehender Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen nach unserer Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist für beide Teile Bad Rappenau.
Gerichtsstand auch für Wechsel- und Scheckprozesse ist Heilbronn, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Wir sind in allen Fällen berechtigt, nach unserer Wahl auch gerichtlich am Sitz des Auftraggebers gegen diesen vorzugehen.
Es gilt deutsches Recht.

11. Schlussbestimmungen
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, betrifft dies nicht die Wirksamkeit der restlichen Regelungen. Soweit möglich und gesetzlich zulässig wird die unwirksame Bestimmung in eine solche umgedeutet, die zum einen dem Geist des geschlossenen Vertrags entspricht und zum anderen rechtswirksam ist.

 

Bad Rappenau, 19.April.2016

EDLES AUS STAHL

Adresse

Karcher GmbH Design-Beschläge

Raiffeisenstraße 32
D-74906 Bad Rappenau

Tel: +49 7264-9164-0

Copyright 2024 Karcher Design. All Rights Reserved.

Besuchen Sie uns auf

Einstellungen gespeichert

Datenschutzeinstellungen

Cookie-Hinweis: Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Einige von ihnen sind erforderlich, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Sie können alle Cookies über den Button “Alle akzeptieren” zustimmen, oder Ihre eigene Auswahl vornehmen.

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close